Rechtsberatung

Wir beraten unsere Mandanten in allen Fragen des Personen- und Kapitalgesellschaftsrechts. Hierzu zählt die Gründungsberatung ebenso wie die Wahl der unternehmensbezogen und steuerlich optimierten Rechtsform. Als Berater begleiten wir unsere Mandanten bei Veränderungen in der Gesellschaft selbst oder im Gesellschafterkreis.

Unsere Beratungspraxis erfasst insbesondere:

  • Unternehmensgründung
  • Gestaltung von Gesellschafts- und Unternehmensverträgen
  • Änderungen in der Gesellschafts- und Gesellschafterstruktur
  • Umwandlungen, Einbringungen
  • Beratung in Erbschafts- und Schenkungsangelegenheiten sowie Nachfolgefragen
  • Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
  • Arbeitsrechtliche Einzelfragen
In Rechtsgebieten, die nicht zu unserer Kernkompetenz gehören, arbeiten wir regelmäßig mit Kollegen zusammen, die unseren hohen Qualitätsanforderungen entsprechen und unsere Berufsauffassung teilen.