Buchhaltung & Jahresabschluss

Wir übernehmen für unsere Mandanten die laufende Finanzbuchhaltung, die Erstellung des Jahresabschlusses sowie die Gehaltsabrechnung - zuverlässig, pünktlich und genau.

Dabei stimmen wir uns hinsichtlich der Vorgehensweise so ab, dass sich unsere Tätigkeit bestmöglich in die betrieblichen Verfahrensabläufe integriert. Insbesondere erlauben es heutzutage der elektronische Abruf von Kontoauszügen sowie die Verwendung von eingescannten Belegen, dass der organisatorische Aufwand für den Mandanten auf ein Minimum reduziert wird. Dadurch wird zugleich gewährleistet, dass unsere Mandanten jederzeit und von überall elektronischen Zugriff auf ihre Finanzbuchhaltung als entscheidendem Instrument für die Unternehmenssteuerung haben.

Die Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen mit den entsprechenden Meldungen und Nachweisen ist mit erheblichem Aufwand und Spezialwissen verbunden. Die Personalbuchhaltung bindet daher entsprechende Kapazitäten im Unternehmen. Wir entlasten unsere Mandanten hiervon und übernehmen mit speziell geschulten Mitarbeitern die Lohn- und Gehaltsbuchführung – schnell, kostengünstig und ressourcenschonend.

Auf Basis der in der Kanzlei oder vom Unternehmen selbst geführten Finanzbuchhaltung erstellen wir den Jahresabschluss bzw. die Einnahmen-Überschussrechnung. Unser detaillierter Jahresabschlussbericht dient Unternehmensinhabern und gegebenenfalls auch finanzierenden Banken als aussagekräftige und transparente Entscheidungsgrundlage. Sollte der Jahresabschluss prüfungspflichtig sein, übernehmen wir desweiteren die Abstimmung mit dem Wirtschaftsprüfer.