Private Equity

Ein besonderer Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei liegt im Bereich Private Equity. In diesem Gebiet verfügen wir über langjährige und fundierte Erfahrung. Wir betreuen sowohl Investoren als auch Fondsmanager.

Investoren beraten wir zu allen steuerlichen Aspekten im Zusammenhang mit der Zeichnung einer Private Equity Beteiligung, insbesondere zu Fragen der Einkunftsqualifikation und der Strukturierung des Engagements. Während der Dauer der Beteiligung ermitteln wir die Einkünfte nach deutschen steuerlichen Grundsätzen und werten hierzu die ausländischen Unterlagen aus. Verfügen Mandanten, z.B. Family Offices, über ein größeres Private Equity Portfolio, so übernehmen wir hierfür die laufende Buchhaltung, die Arbeiten im Rahmen des Jahresabschlusses – insbesondere Fragen der Bewertung und der Ergebnisvereinnahmung nach HFA 18 – sowie die Abstimmung mit dem Wirtschaftsprüfer.

Für Dachfonds- und Einzelfondsmanager übernehmen wir die laufende Finanzbuchhaltung und die Erstellung der Jahresabschlüsse der aufgelegten Fonds sowie deren umfassende steuerliche Betreuung. Dies beinhaltet auf Wunsch insbesondere auch die entsprechende Kommunikation mit den Investoren.

Unsere Leistungen umfassen:

  • Steuerliche Beratung bei Investitionsentscheidungen
    (Einkunftsqualifikation, Belastungsvergleiche)
  • Fondskonzeption
  • Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung sowie der Jahresabschlüsse und
    Steuererklärungen für Private Equity Fonds sowie deren Investoren
  • Erstellung von Besteuerungsmerkmalen und
    sonstigen steuerlichen Informationen für Investoren
  • Anfertigung von einheitlich und gesonderten Feststellungserklärungen für
    die deutschen Investoren von ausländischen Private Equity Fonds
  • Anfertigung von Steuererklärungen nach § 27 KStG für die deutschen Investoren
    von ausländischen Private Equity Fonds
  • Erfüllung der Meldepflichten nach § 138 AO
  • Tätigkeit als Verwahrstelle gemäß der AIFM-Richtlinie