Investoren beraten wir zu allen steuerlichen Aspekten im Zusammenhang mit der Zeichnung einer Private Equity Beteiligung, insbesondere zu Fragen der Einkunftsqualifikation und der Strukturierung des Engagements. Während der Dauer der Beteiligung ermitteln wir die Einkünfte nach deutschen steuerlichen Grundsätzen und werten hierzu die ausländischen Unterlagen aus. Verfügen Mandanten, z.B. Family Offices, über ein größeres Private Equity Portfolio, so übernehmen wir hierfür die laufende Buchhaltung, die Arbeiten im Rahmen des Jahresabschlusses – insbesondere Fragen der Bewertung und der Ergebnisvereinnahmung nach HFA 18 – sowie die Abstimmung mit dem Wirtschaftsprüfer.
Für Dachfonds- und Einzelfondsmanager übernehmen wir die laufende Finanzbuchhaltung und die Erstellung der Jahresabschlüsse der aufgelegten Fonds sowie deren umfassende steuerliche Betreuung. Dies beinhaltet auf Wunsch insbesondere auch die entsprechende Kommunikation mit den Investoren.Unsere Leistungen umfassen: